Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt die Anforderungen an Toilettenräume und Sanitärbereiche in Betrieben und Betriebsstätten fest, an die sich Arbeitgeber zu halten haben. Bis 9 Mitarbeiter ist eine Toilette und ein Handwaschbecken Pflicht. Der Arbeitgeber muss in der Nähe der Arbeitsplätze, der Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume Toiletten zur Verfügung stellen. Wie alle Sanitärräume müssen Toilettenräume geschlechtergetrennt vorgesehen werden.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Duschen zu stellen?
Nach der Nummer 4.1 Abs. 2 c) des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.
Wie oft muss die Toilette gereinigt werden?
Toilettenräume sind arbeitstäglich mindestens einmal in üblicher Weise zu reinigen (Abschn. 4.2.2 Abs. 5 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel).